Tackmann weiter:
„DIE LINKE fordert dagegen, die Tierbestände endlich an die örtlichen Standortbedingungen anzupassen. Die flächengebundene Tierhaltung muss als Leitbild gesetzlich verankert werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig weniger, aber eine sinnvollere Verteilung der Nutztierbestände in der Fläche. In diesem Umbauprozess können neben einer naturverträglicheren Tierhaltung auch bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für Mensch und Tier in und um die Ställe erreicht werden. Seit vier Jahren werden Änderungen der Düngegesetzgebung nun schon diskutiert, um die Belastung des Grundwassers durch die Landbewirtschaftung zu reduzieren. Genauso lange werden gute Ansätze immer wieder blockiert. Das bereits im vergangenen Jahr angekündigte Weihnachtsgeschenk fällt wohl auch dieses Jahr wieder aus. Und das, obwohl bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft und hohe Strafzahlungen drohen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zeigt, dass seit dem letzten vorgelegten Entwurf weiterhin auf der Stelle getreten wird. Kritikpunkte und Forderungen von Expertinnen und Experten sowie Fachverbänden für einen wirksamen Grundwasserschutz zum Beispiel nach dem Lastenprinzip werden weiter ignoriert. Denn es kann nur wirksam und gerecht geregelt werden, was unter welchen Standortbedingungen tatsächlich ins Grundwasser gelangt. Die Belastung des Grundwassers muss dauerhaft verringert werden, daran kommen wir nicht vorbei, auch wenn manche Maßnahme den Landwirtschaftsbetrieben aktuell weh tut. Aber die langfristigen Folgen der aktuellen Regelungslücken wären für uns alle noch viel schmerzhafter. Statt den Kopf in den Sand zu stecken, sollten endlich Nägel mit Köpfen gemacht. Wo die Betriebe Unterstützung bei der Umstellung brauchen, muss die geregelt werden. Die Bundesregierung muss endlich handeln.“
Berlin, 15.09.2015
Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE.