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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Minister Schmidt setzt weiter auf die Gülleentsorgung in tierhaltungsarmen Regionen, lange Gülletransporte inklusive. Er muss aber endlich das drängende Problem zu hoher regionaler Bestandsdichten angehen. Wir brauchen dringend Obergrenzen pro Standort und pro Region. Doch Minister Schmidt will davon nichts hören und macht insbesondere Ostdeutschland zum Gülleklo der westdeutschen Wertschöpfungsregionen. Nichts anderes steckt hinter dem verharmlosenden Begriff „überbetriebliche Verwertung der Gülle“, erklärt Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Anpassung des nationalen Düngerechts an den EU-Rechtsrahmen“ Linksfraktion (Bundestagsdrucksache 18/5874).

Tackmann weiter:

„DIE LINKE fordert dagegen, die Tierbestände endlich an die örtlichen Standortbedingungen anzupassen. Die flächengebundene Tierhaltung muss als Leitbild gesetzlich verankert werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig weniger, aber eine sinnvollere Verteilung der Nutztierbestände in der Fläche. In diesem Umbauprozess können neben einer naturverträglicheren Tierhaltung auch bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für Mensch und Tier in und um die Ställe erreicht werden. Seit vier Jahren werden Änderungen der Düngegesetzgebung nun schon diskutiert, um die Belastung des Grundwassers durch die Landbewirtschaftung zu reduzieren. Genauso lange werden gute Ansätze immer wieder blockiert. Das bereits im vergangenen Jahr angekündigte Weihnachtsgeschenk fällt wohl auch dieses Jahr wieder aus. Und das, obwohl bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft und hohe Strafzahlungen drohen.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zeigt, dass seit dem letzten vorgelegten Entwurf weiterhin auf der Stelle getreten wird. Kritikpunkte und Forderungen von Expertinnen und Experten sowie Fachverbänden für einen wirksamen Grundwasserschutz zum Beispiel nach dem Lastenprinzip werden weiter ignoriert. Denn es kann nur wirksam und gerecht geregelt werden, was unter welchen Standortbedingungen tatsächlich ins Grundwasser gelangt. Die Belastung des Grundwassers muss dauerhaft verringert werden, daran kommen wir nicht vorbei, auch wenn manche Maßnahme den Landwirtschaftsbetrieben aktuell weh tut. Aber die langfristigen Folgen der aktuellen Regelungslücken wären für uns alle noch viel schmerzhafter. Statt den Kopf in den Sand zu stecken, sollten endlich Nägel mit Köpfen gemacht. Wo die Betriebe Unterstützung bei der Umstellung brauchen, muss die geregelt werden. Die Bundesregierung muss endlich handeln.“ 

Berlin, 15.09.2015

Hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE.