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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Für naturnahe Waldbewirtschaftung und zur Begrenzung von Wildschäden wird eine flächendeckende und effektive Jagd gebraucht. Sie muss selbstverständlich nach strengen wildbiologisch begründeten und tiergerechten Regeln erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Jagdfreie Grundstücke sollten begründete Ausnahme sein“, fordert Dr. Kirsten Tackmann anlässlich der heutigen Jagd-Anhörung im Agrarausschuss des Bundestages. Die Anhörung wurde von den drei Oppositionsfraktionen beantragt. Anlass der Anhörung ist ein Gesetzentwurf (17/12046) der Bundesregierung zur Änderung des Jagdgesetzes. Dadurch soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in nationales Recht umgesetzt werden, um Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern zu ermöglichen, die Jagd auf ihrem Besitz zu verbieten.

Dr. Kirsten Tackmann weiter:

„Die Linksfraktion setzt sich für eine enge Auslegung des EGMR-Urteils ein. In einer Agrar- und Kulturlandschaft ohne große Beutegreifer braucht es die Jagd. Um naturverträgliche Wildbestandshöhen zu sichern, sollten nur wenige Flächen von der Jagd ausgenommen werden. Die individuell verständliche ethische Ablehnung der Jagd muss mit gesellschaftlichen Interessen wie dem Waldumbau, Arten- oder Tierseuchenschutz abgewogen werden.

Die Linksfraktion hätte es begrüßt, wenn die Novelle des Jagdgesetzes nicht nur zur Umsetzung des EGMR-Urteil genutzt worden wäre. Themen wir Jagd- und Schonzeiten sowie ein Fütterungs- und Medikamentengabeverbot waren im ersten Entwurf aus dem Hause Aigner noch enthalten und müssen dringend diskutiert werden. Die Linksfraktion hält es angesichts der historisch hohen Schalenwildbestände und des dringend notwendigen Waldumbaus für wichtig, die Regelungen zum Jagdrecht auf den Prüfstand zu stellen. Die Jagd muss zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung beitragen.“

 

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Bundesjagdgesetz, Dez. 2012