Dr. Kirsten Tackmann weiter:
„Die Linksfraktion setzt sich für eine enge Auslegung des EGMR-Urteils ein. In einer Agrar- und Kulturlandschaft ohne große Beutegreifer braucht es die Jagd. Um naturverträgliche Wildbestandshöhen zu sichern, sollten nur wenige Flächen von der Jagd ausgenommen werden. Die individuell verständliche ethische Ablehnung der Jagd muss mit gesellschaftlichen Interessen wie dem Waldumbau, Arten- oder Tierseuchenschutz abgewogen werden.
Die Linksfraktion hätte es begrüßt, wenn die Novelle des Jagdgesetzes nicht nur zur Umsetzung des EGMR-Urteil genutzt worden wäre. Themen wir Jagd- und Schonzeiten sowie ein Fütterungs- und Medikamentengabeverbot waren im ersten Entwurf aus dem Hause Aigner noch enthalten und müssen dringend diskutiert werden. Die Linksfraktion hält es angesichts der historisch hohen Schalenwildbestände und des dringend notwendigen Waldumbaus für wichtig, die Regelungen zum Jagdrecht auf den Prüfstand zu stellen. Die Jagd muss zu einer naturnahen Waldbewirtschaftung beitragen.“
Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum Bundesjagdgesetz, Dez. 2012