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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

Wasserentnahmen sollen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen leisten. Das ist Vorgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und wird in Deutschland durch zu viele Ausnahmeregelungen, gerade in wasserintensiven Bereichen, wie Bergbau und Landwirtschaft unterlaufen. Darüber hinaus soll die Erdgasförderung mittels Fracking im Sinne des vorsorgenden Grundwasserschutzes verboten werden.

Hier der Entschließungsantrag.