Hier der Entschließungsantrag.
Wasserentnahmen sollen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen leisten. Das ist Vorgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und wird in Deutschland durch zu viele Ausnahmeregelungen, gerade in wasserintensiven Bereichen, wie Bergbau und Landwirtschaft unterlaufen. Darüber hinaus soll die Erdgasförderung mittels Fracking im Sinne des vorsorgenden Grundwasserschutzes verboten werden.