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!! ACHTUNG!! DIESE SEITE WIRD NICHT MEHR AKTUALISIERT. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen nach dem Ende des Mandats von Dr. Kirsten Tackmann am 26.10.2021 an die aktuelle Linksfraktion im Bundestag. Für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und konstruktive Kritik der vergangenen 16 Jahre möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.

„Anscheinend ist selbst das Agrarministerium vom eigenen Gesetzentwurf nicht überzeugt. Auf meine Anfrage, ob die Einführung eines Anbauausschusses, angesichts der Bedenken bei der Fracking-Expertenkommissionen, verfassungskonform sei, weicht Staatssekretärin Dr. Flachsbarth aus. Die Prüfung des Gesetzentwurfes aus ihrem Hause sei noch nicht abgeschlossen und die vorgesehene Stellungnahme des Ausschusses ohnehin rechtlich nicht bindend. Mit anderen Worten: Selbst das federführende Agrarministerium zweifelt an dem am 4. Juni 2015 veröffentlichten Gesetzentwurf.“ kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 6/105.

Dr. Tackmann weiter:

„Für die Linksfraktion ist auch der vorliegende Gesetzentwurf unzureichend. Der neu einzuführende Anbauausschuss wirft für uns nicht nur Verfassungsbedenken auf. Obwohl er aus Vertretern der Länder und des Bundes zusammengesetzt sein soll, ersetzt er keine bundeseinheitliche Lösung. Wir fordern bundesweite Anbauverbote statt eines Gentech-Flickenteppichs. Agrarminister Schmidt muss von seinen Plänen, die Anbauverbote auf Bundesländerebene zu regeln, endgültig abrücken.“

Die Verfassungsmäßigkeit der Fracking-Experten-Kommission wurde von der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg angezweifelt.

Die konkrete Frage lautete:

4. Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat Juni 2015 

Hält die Bundesregierung die im „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes“ (BMEL-Entwurf vom 4.6.2015) angedachte Einführung eines „Anbauausschusses“ (§16k), angesichts der Verfassungsbedenken im Zusammenhang mit der Expertenkommission für das Fracking, für verfassungskonform und wieso hält sie weiterhin an einer Bundesländer-Lösung, anstatt einer bundeseinheitlichen Lösung der Anbauverbote und –einschränkungen (§16g) fest?

Hier finden Sie die schriftliche Antwort der Bundesregierung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Dr. Maria Flachsbarth.