Dr. Tackmann weiter:
„Für die Linksfraktion ist auch der vorliegende Gesetzentwurf unzureichend. Der neu einzuführende Anbauausschuss wirft für uns nicht nur Verfassungsbedenken auf. Obwohl er aus Vertretern der Länder und des Bundes zusammengesetzt sein soll, ersetzt er keine bundeseinheitliche Lösung. Wir fordern bundesweite Anbauverbote statt eines Gentech-Flickenteppichs. Agrarminister Schmidt muss von seinen Plänen, die Anbauverbote auf Bundesländerebene zu regeln, endgültig abrücken.“
Die Verfassungsmäßigkeit der Fracking-Experten-Kommission wurde von der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg angezweifelt.
Die konkrete Frage lautete:
4. Frage zur schriftlichen Beantwortung, Monat Juni 2015
Hält die Bundesregierung die im „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes“ (BMEL-Entwurf vom 4.6.2015) angedachte Einführung eines „Anbauausschusses“ (§16k), angesichts der Verfassungsbedenken im Zusammenhang mit der Expertenkommission für das Fracking, für verfassungskonform und wieso hält sie weiterhin an einer Bundesländer-Lösung, anstatt einer bundeseinheitlichen Lösung der Anbauverbote und –einschränkungen (§16g) fest?
Hier finden Sie die schriftliche Antwort der Bundesregierung durch die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Dr. Maria Flachsbarth.